Tatsächlich hat Schmidt nicht in Altdorf studiert. Er hat sich dort zwar am 4. Mai 1673 a. St. immatrikuliert, war aber nach Auskunft von F. Weise (s. u.) bereits am 15. Mai a. St. in Jena, wo er sich nach Auskunft der Matrikel im Sommersemester 1673 eingeschrieben und sein Studium wie seine akademische Karriere vor dem Wechsel nach Helmstedt absolviert hat.
Nach Leibniz' Aussage hatte Schmidt bereits in Jena (seit wann?) auch "professionem Mathematum" inne; diese zweite Professur sollte er auch in Helmstedt bekommen, wie Leibniz Ludolf Hugo gegenüber anregt (I, 10 N. 61, S.74) und in einem Brief an F. S. Löffler wiederholt (ebd. N. 480). Nachdem Löffler in Verhandlungen mit Schmidt diesem eine zusätzliche mathematische Professur in Aussicht gestellt hat (ebd. N. 482), bringt auch Schmidt diese Frage auf, und zwar in dem Brief, der die Korrespondenz mit Leibniz eröffnet (ebd. N. 323). In Leibniz' Antwort (ebd. N. 339) ist allerdings nicht von einer zweiten Professur die Rede, sondern nur vom bereits L. Hugo gegenüber erwähnten Präzedenzfall P. Heigels, der, nachdem er 1679 zum ordentlichen Professor der Theologie avanciert war, "aliquid ultra [gegenüber G. W. Molanus spricht Leibniz in I, 11 N. 496 von 100 thl.; vgl. auch I, 12 N. 16] habuit, ut Matheseos docendae provinciam non plane omitteret" und die "mathesin superiorem" pflegen sollte. Zuvor hatte Heigel seit 1666 eine Professur der Mathematik und Physik innegehabt. Das Heigel-Modell befürwortet Leibniz im Januar 1692 auch offiziell gegenüber den Geheimen Räten in Wolfenbüttel (I, 11 N. 3), und dabei bleibt es in der Folge, trotz zeitweiliger Bedenken Schmidts, der Neid unter den Kollegen fürchtet. Nun ist auch ganz offiziell von zwei Professuren die Rede: Es wird beschlossen, "Theologicae antiquitatum Sacrarum philosophicam adjungi Mathematum Superiorum Professionem" (ebd. N. 291; vgl. auch N. 315) bzw. "Addita simul fuit professioni theologicae altera superiorum mathematum" (ebd. N. 304), wobei allerdings die mathematische Professur als Extraordinariat gilt (vgl. I, 14 N. 25). Die bis in die jüngste Zeit in verschiedenen Varianten wiederholte Formulierung der ADB: "Neben seinem Hauptfache, der Kirchengeschichte, erhielt er auch die Erlaubniß, Vorlesungen über Mathematik zu halten." ist insofern irreführend und entspricht nicht dem Quellenbefund.
Als Abt von Mariental wurde Schmidt am 29. März 1699 a. St. eingeführt; vgl. I, 16 N. 438.
Fundstellen überprüft. I, 12, S. 133. 200 beziehen sich vielmehr auf Gustav Daniel Schmidt. I, 18, S. 62 ist zu streichen, I, 21, S. 506. 550 beziehen sich vielmehr auf Johann Schmid. III, 6 N. 24, S. 67 Z. 1 Erl. ist in dem Sinne zu korrigieren, dass Schmidt zwar 1690 eine Berufung zum Pfarrer an St. Jacobi in Augsburg erhielt, aber ablehnte; den Ruf nach Helmstedt erhielt er Ende April 1695 (vgl. I, 11 N. 304), die Bestallung folgte am 28. September (8. Oktober) 1695, vgl. die Nachweise I, 10 N. 61 Erl.; "in numerum professorum receptus" am 9. (19.) November 1695 (I, 12 N. 125).