Person
Nein
Der terminus post quem für das Sterbedatum ist aus Schumanns letzter Erwähnung als Lebender in der Leibniz-Korrespondenz (vgl. I, 4 N. 603) abgeleitet. S. starb wahrscheinlich 1688, da seine Witwe im Oktober 1702 "in das Fünffzehnde [...] Jahr" bei ihrem Schwiegersohn Johann Friedrich Freiesleben wohnte (vgl. I, 21 N. 363). Die ausführlichste Bezeichnung von Schumans beruflicher Tätigkeit findet sich in A. Mylius' Leichenrede auf Johann Friedrich Leibnütz (Auszug in I, 12 N. 325): "Nobilium Brandisiorum feudorum in negotiis forensibus Actuarius".