Person
Nein
Das Geburtsdatum ist fraglich, da Ch. v. B. bei ihrer Eheschließung erst etwa 11 Jahre alt gewesen wäre. Das Hochzeitsdatum andererseits wird durch die Erwähnung der verheirateten Ch. v. B. in der Leibniz-Korrespondenz seit Dezember 1672 gestützt.
Bd I,1, S. 307. 357. 364. 373: Frau Oberstin d. i. Charlotte von Orsbeck.
Fundstellen überprüft.