Person
Ja
Tatsächlich erfolgte die Erhebung zur Herzogin erst am 13. 7. 1680 a. St., mehr als vier Jahre nach der Hochzeit am 2. 4. 1676 a. St., offenbar im Rahmen eines Sukzessionsabkommens Georg Wilhelms mit seinem Bruder Ernst August, Bischof von Osnabrück. Wie die Fundstellen zeigen, wurde der Titel Éléonore aber schon vor der formellen Erhebung zur Herzogin zuerkannt (vgl. I 2) und danach nicht immer (vgl. I, 3 S. 231).