Person
Nein
In GND und VIAF nicht verzeichnet.
Die Ansetzung des Namens geschieht unter Vorbehalt, da wir die dahinterstehende Persönlichkeit nur von den boiotischen Münzen kennen, wo in der Regel, aber nicht immer auf die verantwortlichen Magistrate mit den ersten vier Buchstaben ihres Namens (u. U. aber auch mit dem vollständigen Namen) verwiesen wird. Vgl. unten den Nachweis.