BeschaffenheitPersonKorrespondentNein BemerkungenDie Erwähnung in III,8, S. 738 bezieht sich auf einen etwa 8-10 Jahre zurückliegenden Zeitpunkt. In Frage kommen daher J. G. v. Uffeln (gest. 1690) oder sein Nachfolgers H. v. Delwig (gest. 1696).