Person
Nein
Die Angaben zur Funktion sind inkonsistent. Laut "Thüringer Pfarrerbuch", Bd 1, S. 47, wäre Rosenthal lediglich Hofprediger gewesen, von 1690-1709, einen Oberhofprediger hätte es 1677-1712 nicht gegeben; ebd., S. 565, wird R. aber als Oberhofprediger für die Jahre 1709-1711 bezeichnet. Laut Galletti," Geschichte und Beschreibung" (s. u.) wäre R. (allerdings ohne Jahresangabe) auf Johann Christian Gotter nach dessen Tod 1677 als Oberhofprediger gefolgt. Aus Schleinitz' Brief vom 19. Januar 1705 geht allerdings hervor, dass es 1705 einen Oberhofprediger gegeben haben muss. Ob dieser mit R. zu identifizieren ist, bleibt sehr fraglich. Denkbar ist , dass Heinrich Fergen, 1676-1688 Hofprediger, anschließend bis zu seinem Tod 1708 Generalsuperintendent, ab 1688 auch die Funktion eines Oberhofpredigers wahrnahm.