Johann Christian Simon, Syndikus in der Reichsstadt Kempten
Geboren am 16. Oktober 1676 in Straßburg
Gestorben am 27. Februar 1755 in Kempten
Als Simons Vater ist in den Kemptener Quellen Johann Conrad Simon genannt, der Chirurg in Straßburg war. Wann Johann Christian Simon nach Kempten kam, ist nicht festzustellen.
Simon erhielt am 26. November 1717 seine Bestallung als 2. Syndicus der Reichsstadt und wurde dadurch Stellvertreter des Stadtsyndikus Bartholomäus König, geb. um 1650, gest. am 5.11.1719. Nach dessen Tod stieg er zum Stadtsyndikus auf und verblieb wohl bis 1744, eventuell noch länger, in diesem Amt. Er wohnte bis zu seinem Tod mit seiner Frau im „Syndikus-Haus“, dessen Lokalisierung unsicher ist (eventuell das heutige „Schlössle“ an der Fischerstraße).
Simon heiratete am 10. Mai 1728 in Kempten die Tochter seines Amtsvorgängers Elisabetha Catharina König, die am 20.09.1707 in Kempten geboren worden ist.
Das Ehepaar hatte eine Tochter, die aber früh starb: Elisabeth Magdalena Simon, geb. am 21.9.1740, gest. am 8.5.1743.
Bis 1731 war Simon längere Zeit immer wieder Abgesandter auf den Kreiskonventen in Memmingen und Ulm. Er beriet 1721 stiftkemptische Untertanen in juristischen Fragen bei Streitigkeiten mit ihrem Herrn, dem Fürstabt von Kempten. Das Stift verwahrte sich gegen seine Einmischung in die „Bauernhändel“.
Nach Simons Tod im Februar 1755 stellte seine Frau über ihre gerichtlichen Vertreter, einer davon war ihr Bruder, am 2. Mai 1755 den Antrag auf Testamentseröffnung. [Anmerkung: Die folgenden [...] wörtlichen Zitate stammen aus den Ratsprotokollen der Reichsstadt Kempten, die im Stadtarchiv aufbewahrt werden. Zitiert werden können sie unter dem jeweils genannten Sitzungsdatum.]
Am 23. Mai überreichten ihre Vertreter dem Rat ein „Memoriale“ über den „Herrn Christian Simon vieljährig wohl meritiert gewesten Syndici allhier“. In derselben Sitzung wird die Versorgung der Witwe geregelt: Sie erhält „wöchentlich 1 Gulden Geldt und alle vierzehen Tag ein halb Viertel Kern und ein halb Viertel Rocken“. Außerdem soll ihr in Würdigung der Verdienste ihrer „Königischen Voreltern wochentlich noch weiters ein Gulden gereicht werden […] in Hoffnung, dass nach dem eigenen Offerto nach glücklicher Veralienierung der Bibliotheken, Mobilien und Medallien (!) und sich damit acquirierten Capitals die verwittibte Frau Simonin diestes (!) Wittibgehalts halber sich selber zu beschaiden wissen werde“.
Daran schließt direkt ein Satz zu ihrem Auszug aus der Dienstwohnung an: „Wobey der Frau Simonin von Magistrats wegen anbefohlen wirst, innerhalb 14 Tagen auszuziehen und das bishero bewohnte Haus zu räumen, damit der Herr Syndicus Betz bey seiner Retour vom Creyß-Convent einziehen könne, worzu man ihro mit denen Stattfuhren anhanden zu gehen anerbietig sei“.
Ihre Vertreter „erstatten wegen hochgeneigter Willfahr ratione des wochentlichen Gehalts gefl. Danck, ratione des Ausziehens wollen sie der Frau Simonin referieren und die Sache so viel möglich beschleunigen, sie seye dermahlen kranck, und bitten, sie über Möglichkeit nicht zu treiben“.
Einige Wochen später, am 6. Juni, bringt Hr. Lt. König vor, „daß seine Frau Schwester zwar ein Hauß bestanden, wegen der großen Bibliothen (!) und anderen Hindernissen aber von io in 14 Tagen das Schloss noch nicht räumen könne, alß bitte er noch umb eine kleine Gedult“; seiner Bitte wird stattgegeben.
Elisabetha Catharina König, verwittwete Simon, stirbt nur wenige Wochen später am 1. Juli 1755.
Es scheint gelungen zu sein, die Bücher aus der Syndikus-Wohnung zu räumen, weil in den Ratsprotokollen dieses Thema nach dem Juni 1755 nicht wieder behandelt wird.
Es ist zu vermuten, dass ihr Bruder und Vertreter Johann Friedrich König sich um den Nachlass gekümmert hat.
Forschungsgeschichtlich noch interessant dürfte sein, dass die erste Anfrage zu Johann Christian Simon ans Stadtarchiv Kempten aus dem Jahre 1888 von Johann (von) Kelle (1828-1909) stammt, der damals Professor in Prag war. Ob er eine Antwort erhielt, ist nicht festzustellen.
Die zweite Anfrage zu Simon kam 1965 an den bereits emeritierten Stadtarchivar Zollhöfer von dem Allgäuer Historiker Klaus Freiherr von Andrian-Werburg, der damals am Staatsarchiv Coburg tätig war.
Beide Anfragen hatten den Verbleib der Schilterschen Bücher und Manuskripte im Besitz von Simon zum Thema. In seiner Antwort nach Coburg vermutete der ehemalige Stadtarchivar Zollhöfer zum einen verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Simon und Schilter, zum anderen meinte er, Simon habe eine näher nicht bezeichnete Rechtshandschrift, um die es Andrian von Werburg geht, von Schilters Kindern aus dem Nachlass gekauft.