Person
Nein
Die Ansetzung zur Geburt richtet sich nach dem Datum der Ehedispens für Agnes' Eltern. Der im Lexikonartikel (s. Nachweise) gegebene Terminus ante quem 1315 nach dem Todesjahr ihres Vaters dürfte ihrem tatsächlichen Alter angesichts des Umstands, dass Agnes mit ihrem 1326 gestorbenen ersten Ehemann einen Sohn hatte, weniger nahe kommen. Agnes' Todesjahr ist im Personenverzeichnis zu IV,5 versehentlich mit 1347 angegeben.
Fundstellen überprüft.