Person
Nein
Fundstellen überprüft. I,5 S. 105 ist nicht auf den Kardinal zu beziehen, sondern auf den einzigen 1688 lebenden erbberechtigten Nachkommen der wittelsbachischen Seitenlinie der Grafen von Wartenberg, Ferdinand Marquard Joseph von Wartenberg. Auch die Erwähnung I,5 S. 133, wonach das Erbe eines Grafen aus derselben Familie an die weibliche Linie gefallen sei, passt nicht unbedingt auf den Kardinal, sondern eher auf ein anderes Familienmitglied, vielleicht den 1666 verstorbenen Ferdinand Lorenz.