Person
Nein
Wir beziehen die Erwähnung in IV,4 S. 299 auf den älteren der beiden Grafen dieses Namens, der zum gegenständlichen Datum (1091 oder richtiger 1079) allein in Betracht kommt. Die Mutmaßung Leibniz', er könne unter den in einer Urkunde dieses Datums erwähnten Lehnsleuten Herzog Ottos von Sachsen vorkommen, ist freilich als unhaltbar einzuschätzen. Das im Personenverzeichnis von IV,4 angeführte Sterbejahr 1174 ist nicht nachzuvollziehen.
Fundstellen überprüft.