Person
Nein
Fundstellen überprüft. Zu streichen sind sehr wahrscheinlich IV,8 S. 298 u. S. 299; der hier zu etwa 1690 erwähnte "novus gubernator" von Rom ist kaum G. B. Spinola d. Ält., der dieses Amt 1675 antrat und nach seiner Kardinalserhebung bis etwa 1690 ad interim weiter ausübte, sondern vielmehr G. B. Spinola d. J., der 1691 zum Gouverneur ernannt wurde. Auch in I,21 S. 760 ist eher der jüngere Spinola gemeint (s. dessen Eintrag).